Vertretende Wahrnehmung von Terminen
Der § 12 SGB X erlaubt es in Deutschland für Behördenangelegenheiten einen Vertreter zu bestimmen. Jede Behörde bietet prozessbezogene Vollmachtserklärungen an. Mit diesen können Sie uns als Ihren Vertreter für den jeweiligen Prozess bestimmen.
Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
Oftmals sind Anträge und Formulare schwer verständlich und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen mit unserer Expertise den Überblick zu bewahren.
Individuelle Hilfe bei besonderen Lebenslagen
Ob es Ihnen aufgrund von beruflichen, körperlichen oder geistigen Gegebenheiten nicht möglich ist, Amtsangelegenheiten zu erledigen – wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage.
Persönliche Beratung
Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen rund um Behördenabläufe und die nächsten Schritte bei Ihrer Angelegenheit beratend zur Seite.
Überwindung von Sprachhindernissen
Bei Sprachhindernissen können wir jegliche Kommunikation mit Behörden übernehmen. Wir möchten verhindern, dass Ihnen aufgrund von Sprachhindernissen Nachteile oder Probleme entstehen.
Internationales
Wir unterstützen Sie bei internationalen Angelegenheiten, wie bspw. der Anerkennung eines Studienabschlusses, Visas oder Aufenthaltserlaubnissen. Durch enge Kontakte in ganz Deutschland können wir Termine auch außerhalb Hannovers wahrnehmen und Dokumente für Sie abholen.