Hierbei können wir
Ihnen helfen

Vertretende Wahrnehmung von Terminen

Der § 12 SGB X erlaubt es in Deutschland für Behördenangelegenheiten einen Vertreter zu bestimmen. Jede Behörde bietet prozessbezogene Vollmachtserklärungen an. Mit diesen können Sie uns als Ihren Vertreter für den jeweiligen Prozess bestimmen.

Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen

Oftmals sind Anträge und Formulare schwer verständlich und unübersichtlich. Wir helfen Ihnen mit unserer Expertise den Überblick zu bewahren.

Individuelle Hilfe bei besonderen Lebenslagen

Ob es Ihnen aufgrund von beruflichen, körperlichen oder geistigen Gegebenheiten nicht möglich ist, Amtsangelegenheiten zu erledigen – wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage.

Persönliche Beratung

Wir stehen Ihnen jederzeit für Fragen rund um Behördenabläufe und die nächsten Schritte bei Ihrer Angelegenheit beratend zur Seite.

Überwindung von Sprachhindernissen

Bei Sprachhindernissen können wir jegliche Kommunikation mit Behörden übernehmen. Wir möchten verhindern, dass Ihnen aufgrund von Sprachhindernissen Nachteile oder Probleme entstehen.

Internationales

Wir unterstützen Sie bei internationalen Angelegenheiten, wie bspw. der Anerkennung eines Studienabschlusses, Visas oder Aufenthaltserlaubnissen. Durch enge Kontakte in ganz Deutschland können wir Termine auch außerhalb Hannovers wahrnehmen und Dokumente für Sie abholen.

Lernen Sie uns in einer kostenlosen Erstberatung kennen

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